Infos aus der Innung
Trinkwasserverordnung 2011 – wichtige Hinweise
01.11.2011 14:56
Dazu hat der ZVSHK den Text der Trinkwasserverordnung mit Kommentierung herausgegeben, welche Innungsmitglieder kostenlos von der Homepage des FV SHK Bayern herunterladen können. Darüber hinaus sind Merkblätter für Vermieter und Hausbesitzer sowie für den hygienischen Betrieb von Trinkwasserinstallationen zum Download hinterlegt.
Die SHK-Unternehmen sind der prädestinierte Ansprechpartner für Eigentümer, Hausverwalter etc. Bieten Sie diesen Ihre Beratungskompetenz und Wartungsverträge für Trinkwasser-Installationen an. Zu den dringenden Maßnahmen gehören:
- Temperaturen in der Zentrale und im System prüfen
- Erforderlichenfalls Spülpläne für Stagnationsstrecken erstellen
- Trinkwassererwärmer reinigen
- Filter reinigen
- Armaturen prüfen, gängig machen und eventuell austauschen
- Armaturen dämmen
- Fülleinrichtungen der Heizungsanlage überprüfen
- usw.
Weiter müssen die laut TrinkwV erforderlichen Probennahmearmaturen nachgerüstet werden. Es handelt sich hier um eine ausdrückliche Betreiberpflicht der TrinkwV. Ebenso sind u. U. dem Gesundheitsamt auf Verlangen Pläne vorzulegen, so dass die Überprüfung, ob diese vorhanden sind, rechtzeitig zu empfehlen ist.
Obwohl es nicht üblich ist, über Spekulationen in der Info Technik zu berichten, soll an dieser Stelle nicht unerwähnt bleiben, dass es in den zuständigen Ministerien Überlegungen gibt, die jährliche Prüfung sogenannter gewerblicher Objekte, also z.B. vermietete Wohngebäude, auf einen 3jährigen Rhythmus zu verändern, da der aus der TrinkwV 2011 zu erwartende Aufwand speziell für die Gesundheitsämter mit dem vorhandenen Personal kaum zu bewältigen ist. SHK-Betriebe sollten auch überlegen, ob sie ihren Kunden neben den Wartungsverträgen weitere Dienstleistungen, wie z.B. die Mithilfe bei der Abwicklung der neuen (Untersuchungs-) Pflichten, Meldungen an das Gesundheitsamt, Bestandsaufnahmen usw. anbieten.
